Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge des EU - Rechts umgesetzt.
( EU - Richtlinie 2003/59/EG )
Bis zum 09.09.2013 müssen Kraftfahrer der Klassen D, DE und zum 09.09.2014 Kraftfahrer der Klassen C, CE die Teilnahme an einer Weiterbildung über 35 Stunden vorweisen.
Unsere Fahrschule ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für die Ausbildung und Weiterbildung von Kraftfahrer und Berufskraftfahrer der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D und DE. Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen zu je 420 min und wird nach Absprache in unseren Räumen durchgeführt.